Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01. Februar 2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überland Services GmbH, Titisee Camping GmbH, Hegau Camping GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechte und Pflichten für sämtliche Leistungen zwischen Stellplatznutzern, Gästen und Tagesbesuchern, nachfolgend gemeinsam „Gast“ und der
Überland Services GmbH
Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg
Mit ihren Standorten:
Überland Vlotho
Borlefzen 2, 32602 Vlotho
Campotel
Heidland 65, 49214 Bad Rothenfelde
Nordsee-Campingplatz Hooksiel
Straat över´t Diek, 26434 Wangerland
Camping Gut Kalberschnacke
Kalberschnacke 8, 57489 Drolshagen
Camping Bühlhof
Bühlhofweg 13, 79856 Hinterzarten
Sowie:
Titisee Camping GmbH
Seerundweg 9, 79822 Titisee-Neustadt
mit ihrem Standort „Sandbank-Titisee“
und
Hegau Camping GmbH
An d. Sonnenhalde 1, 78250 Tengen
mit ihrem Standort „Hegau Familien Camping“.
Nachfolgend werden alle Gesellschaften mit ihren Standorten gemeinschaftlich „Betreiberin“ genannt. Leistungen sind insbesondere die entgeltliche Nutzungsüberlassung von Stellplätzen für Campingfahrzeuge aller Art sowie von Zelten, dem Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Durchführung von Veranstaltungen.
Die vertraglichen Leistungen der Betreiberin werden aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben, der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Platzordnung, in der jeweils gültigen Fassung, erbracht.
§ 2 Vertragsabschluss, Hinweispflicht
• Der jeweilige Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags (Eingabemaske Website, E- Mail) des Gastes durch die Betreiberin zustande. Die Annahme durch die Betreiberin erfolgt durch schriftliche oder elektronische Bestätigung. Vertragspartner für die Vermietung von Stand- und Bootsliegeplätzen ist die jeweilige Betreiberin und der Gast.
• Altersangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anreise. Ein Vertragsabschluss ist erst ab Volljährigkeit (18 Jahre) möglich.
•Telefonische und sonstige mündliche Auskünfte, Zusicherungen sowie Nebenabreden, gleich welcher Art, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Betreiberin schriftlich bestätigt worden sind.
• Der Gast hat keinen Anspruch auf Nutzung eines bestimmten Stellplatzes. Die Betreiberin behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses und Auslastung Stellplätze zuzuweisen. Bei dem Platzangebot ist eine Buchung von max. 2 gemeinsam reisenden Familien möglich. Ein separater Gruppen- oder Aufenthaltsplatz wird von der Betreiberin nicht vorgehalten.
• Der Gast ist verpflichtet, die Betreiberin unaufgefordert im Falle der Durchführung einer Veranstaltung spätestens bei Vertragsabschluss darüber aufzuklären, sofern die Veranstaltung aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Betreiberin in der Öffentlichkeit zu gefährden.
• Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen auf dem Stellplatz, ausgehend von den aufgebrachten Fahrzeugen und Gegenständen, zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Gast ist verpflichtet, die Betreiberin rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines Schadens ausgehend von den auf den Stellplatz verbrachten Fahrzeugen und Gegenständen hinzuweisen.
• Die Unter- und Weitervermietung, oder die unentgeltliche Nutzung des Stellplatzes durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als zu Camping- oder ausdrücklich anderweitig vereinbarten Vertragszwecken ist nicht gestattet.
• Hat ein Dritter für den anreisenden Gast reserviert, haftet er der Betreiberin gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
§ 3 Preise, Zahlungen, Aufrechnung und Abtretung
• Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt der Anreise gültigen Preisliste der Betreiberin. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind öffentliche und lokale Abgaben, die nach dem geltenden Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie z.B. ggfs. Kurtaxe. Solche sind ggfs. bei der Anreise an die Betreiberin gesondert zu zahlen.
• Bei einer Änderung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes / Mehrwertsteuersatzes / Kurtaxe und falls die Leistung noch nicht vollständig erbracht worden ist, macht die Betreiberin Gebrauch von ihrem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen / mehrwertsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossen worden ist.
• Sofern nichts anderweitig vereinbart worden ist, sind Rechnungen der Betreiberin sofort und ohne Abzug zahlbar und fällig. Die Betreiberin ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
• Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden in der unter § 2 Ziff. 1 bezeichneten Annahme bzw. im Vertrag über die Anmietung des Stellplatzes festgehalten.
• Sofern nicht abweichend schriftlich von der Betreiberin bestätigt wird, sind Zahlungen innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Zahlung muss bis zum angegebenen Termin unter Angabe des Vor- und Zunamens des Gastes und der Reservierungsnummer auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
• Bis EUR 250,00 Rechnungssumme ist die Zahlung der vollen Summe innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.
• Ab EUR 250,00 Rechnungssumme ist eine 50% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig; der Rest 14 Tage vor Anreise.
• Erst mit dem fristgerechten Eingang der gesamten Rechnungssumme hat der Gast Anspruch auf das reservierte Objekt.
• Zur Zahlung der Vorauszahlung hat der Gast die von der Betreiberin in der Annahme (§ 2 Ziff. 1) bezeichneten Zahlungsmöglichkeiten (Überweisung oder Online Payment Service Provider) zu nutzen.
• Verbrauchsabhängige Kosten, zusätzliche Gebühren oder sonstige nicht in der Annahme (§ 2 Ziff. 1) der Betreiberin berücksichtige Leistungspositionen die sich aus der gültigen Preisliste ergeben, sind auf Anforderung bei Anreise oder spätestens bei Abreise fällig und vor Ort zu bezahlen.
• Der Gast kann gegenüber einer Forderung der Betreiberin nur aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
• Nutz der Gast für die Bezahlung eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen ist der Gast im Verhältnis zur Betreiberin nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber dieser Belastung zu widerrufen.
• Bei Zahlungsverzug des Gastes kann die Betreiberin auch ohne schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Es wird dann analog des § 6 Stornierung & Rücktritt abgerechnet und die Mietsumme zur Zahlung fällig. Reist der Gast, mit oder ohne vorheriger Zahlung, ohne Mitteilung nicht an, wird automatisch die volle Mietsumme fällig.
§ 4 Mindestaufenthalt
Der Mindestaufenthalt bei Buchungen ergibt sich aus dem Buchungsangebot auf der Website sowie den Werbematerialien.
§ 5 An- und Abreise
• Die in der Reservierungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Sofern keine Zeit vereinbart worden ist, ist eine Anreise ab 15:00 Uhr möglich. Bei der Anreise ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich.
• Der Stellplatz ist am Abreisetag bis 11:00 Uhr vollständig zu räumen und gereinigt an die Betreiberin zu übergeben. Eine spätere Abreise ist nur in Absprache mit der Betreiberin und ( bei Verfügbarkeit) gegen Entgelt möglich.
§ 6 Stornierung & Rücktritt
• Der Gast kann jederzeit ohne Angabe von Gründen mit entsprechender Erklärung in Textform gegenüber der Betreiberin vom Vertrag zurücktreten bzw. seine Buchung stornieren.
• Im Falle des Rücktritts ist die Betreiberin berechtigt, eine Entschädigung auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung gültigen Preisliste zu verlangen. Folgende pauschale Entschädigung wird von der Betreiberin berechnet:
• Stornierung oder Rücktritt bis zum 60. Tag vor Leistungsbeginn: 15,00 € Bearbeitungsentgelt;
• Stornierung oder Rücktritt bis zum 30. Tag vor Leistungsbeginn: 50% der Anzahlung;
• Stornierung oder Rücktritt bis zum 15. Tag vor Leistungsbeginn: 100 % der Anzahlung;
• Stornierung oder Rücktritt im Übrigen: 100 % des Mietpreises/ der vollen Rechnungssumme;
• Bei Nichtanreise zum vertraglich vereinbarten Beginn des Leistungszeitraums oder nicht erfolgter Stornierung wird das volle Nutzungsentgelt fällig.
• Stellplätze, die einen Tag nach Mietbeginn um 10:00 Uhr nicht genutzt werden und für die keine Vereinbarung über eine spätere Nutzung erfolgt ist, können von der Betreiberin anderweitig belegt oder genutzt werden. Entsprechendes gilt für Stellplätze, die durch vorzeitige Abreise frei werden.
• Kann die Betreiberin den Standplatz oder das Mietobjekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, nicht zur Verfügung stellen, so kann sie den Vertrag kündigen. Die Betreiberin ist verpflichtet, dem Gast unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Platzes bzw. Objektes zu informieren.
§ 7 Nutzungsbedingungen, Haustiere & Platzordnung
• Der Standplatz dient dem Aufstellen von je einer Campingeinrichtung (Wohnmobil, Wohnwagen, Zelt). Das Aufstellen von weiteren Campingeinrichtungen (mit Ausnahme eines Beistellzeltes im Umfang von 2m x 2m für Personen desselben Hausstandes) ist nicht gestattet.
• Ein Liegeplatz im Hafen gilt für jeweils ein Boot. Das Aufstellen von Zelten oder die Nutzung von Standplätzen ist kostenpflichtig.
• Der Gast verpflichtet sich, das Inventar, das Mietobjekt, die Stellfläche sowie das gesamte Gelände pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Standplatzes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes/Freizeitgeländes ist der Gast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm, den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Gruppenmitgliedern, seinen Besuchern, Lieferanten usw. verursacht worden sind. Der Gast verpflichtet sich, den gemieteten Stellplatz stets sauber und in einem einwandfreien Zustand zu halten. Der gemietete Standplatz oder die Mieteinheit muss in einem sauberen und ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Erfolgt dies nicht, werden zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
• Das Abstellen von Fahrzeugen jeglicher Art ist nur auf den dafür von der Betreiberin zugewiesenen Plätzen zulässig. Das Abstellen von Fahrzeugen auf unbelegten Stellplätzen ist untersagt. Pro Platz ist 1 PKW erlaubt. Weitere PKWs können kostenpflichtig auf unserem Besucherparkplatz parken, sofern Platz vorhanden ist.
• Sämtliche Fahrzeuge, Boote und Anhänger iSd. StVG, die auf dem Campingplatz auf- und abgestellt oder genutzt werden, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Für Fahrzeuge, die keine Fahrzeuge iSd. StVG sind, muss ein gesonderter Versicherungsnachweis erbracht werden.
• Haustiere sind vor Vertragsschluss anzumelden. Das Verbringen von Haustieren auf den Campingplatz ist nur nach Zahlung eines gesonderten Entgelts (siehe Preisliste) erlaubt. Hunde, müssen auf dem gesamten Campingplatz angeleint sein. In Mietunterkünften sind Haustiere grundsätzlich nicht gestattet, es sei denn, die Nutzung wurde schriftlich abweichend bestätigt.
• Im Übrigen gilt die Platzordnung der Betreiberin. Der Gast ist verpflichtet, sich bei Anreise mit der auf dem Campingplatz ausgehangenen Platzordnung vertraut zu machen. Die Platzordnung ist auf unserer Homepage (www.ueberland-camping.de) einsehbar.
• Das Betreten und die Nutzung des Freizeitgeländes, des Badesees oder des Bootshafens erfolgen auf eigene Gefahr. Das Betreten des Platzes bedarf einer Anmeldung an der Rezeption.
§ 8 Haftung
• Die Betreiberin haftet dem Gast für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten. Die Haftung auf Schadensersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen der Pflichten der Betreiberin bleibt uneingeschränkt.
• Ausgenommen von § 8 Ziff. 1 sind Verletzungen essentieller Vertragspflichten aus der Nutzungsüberlassung (Stellplatzüberlassung; Mängel an der Mietsache).
• Die Betreiberin haftet nicht für Einbruchschäden, Schäden durch die Benutzung von Spiel- und Sportanlagen, Schäden an den Versorgungsleitungen vom Anschlussschacht sowie vom Stromanschluss bis jeweils zur Campingeinrichtung. Sie haftet ferner nicht für Schäden oder Verluste, die dem Gast, Nutzer oder dessen Angehörigen und Besuchern durch Dritte (auch andere Gäste des Campingplatzes), durch wildlebende Tiere, Lärm, Schmutz, Geruch und Wettereinflüsse wie Sturm, Hagel, Schnee, Überschwemmungen, Feuerwerke und deren Folgen auf dem Gelände des Campingplatzes entstehen, es sei denn, diese sind durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Betreiberin oder ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Gastes, Nutzers oder dessen Angehörigen und Besucher, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruhen oder für Schäden, für die eine Versicherung der Betreiberin besteht und eintritt.
• Unterbrechungen in der Strom- und/oder Frischwasserversorgung, die von der Betreiberin nicht zu vertreten sind, berechtigen den Gast nicht zum Schadensersatz, Mietminderung oder Rücktritt vom Vertrag. Gleiches gilt, wenn die Betreiberin aufgrund Gesetzes oder wegen Gefahr in Verzug zu Unterbrechungen berechtigt ist.
• Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleicher Weise zugunsten aller zur Erfüllung ihrer Vertragspflichten durch die Betreiberin eingesetzten Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen. Sie gelten nicht, wenn die Betreiberin eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
• Fahrzeuge aller Art, die auf dem Gelände abgestellt werden, auch entgeltlich, begründen keinen Verwahrungsvertrag. Bei Beschädigung oder Verlust abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet die Betreiberin nicht.
• Zurückgebliebene Sachen werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Die Betreiberin bewahrt die Sachen 3 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Geldleistung.
§ 9 Technische Einrichtungen und Anschlüsse
• Der Gast haftet für Schäden, die durch von ihm eingebrachte Geräte entstehen. Eine Haftung der Betreiberin für Schäden an vom Gast eingebrachten Geräte ist ausgeschlossen, es sei denn, die Betreiberin trifft ein fahrlässiges oder vorsätzliches (Mit-) Verschulden.
• Bei Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Gastes unter Nutzung des Stromanschlusses der Betreiberin hat der Gast für den ordnungsgemäßen technischen Zustand und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu sorgen. Störungen oder Beschädigungen durch die Verwendung dieser Geräte an den technischen Anlagen der Betreiberin gehen zu Lasten des Gastes.
• Der Gast ist verpflichtet, für seine im Campingfahrzeug montierte Flüssiggasanlage eine gültige Prüfbescheinigung nach G607 vorzulegen. Ohne Vorlage der Bescheinigung kann die Betreiberin die Vertragserfüllung verweigern.
§ 10 Schriftformerfordernis / Salvatorische Klausel
• Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen haben in Textform zu erfolgen. Einseitige Änderungen und Ergänzungen sind unwirksam.
• Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die wirksam ist und dem Sinngehalt der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 11 Datenschutz
• Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in der EDV der Betreiberin gespeichert und verarbeitet werden.
• Die Betreiberin ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Gastes zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Gast, der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.
Irrtumsvorbehalt: Irrtumsvorbehalt: Die Betreiberin behält sich vor, Irrtümer wie z. B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.