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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01. Januar 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Überland Services GmbH, Titisee Camping GmbH, Hegau Camping GmbH

§ 1 Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten zwischen dem Mieter / Campinggast (m/w/d), nachfolgend „Gast“ genannt, und der

Überland Services GmbH
Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg

Mit ihren Standorten:

  • Überland Vlotho
    Borlefzen 2, 32602 Vlotho
  • Campotel
    Heidland 65, 49214 Bad Rothenfelde
  • Nordsee-Campingplatz Hooksiel
    Straat över´t Diek, 26434 Wangerland
  • Camping Gut Kalberschnacke
    Kalberschnacke 8, 57489 Drolshagen
  • Camping Bühlhof
    Bühlhofweg 13, 79856 Hinterzarten

Sowie:

Titisee Camping GmbH
Seerundweg 9, 79822 Titisee-Neustadt
mit ihrem Standort „Sandbank-Titisee“

und

Hegau Camping GmbH
An d. Sonnenhalde 1, 78250 Tengen
mit ihrem Standort „Hegau Familien Camping“.

Nachfolgend werden alle Gesellschaften mit ihren Standorten gemeinschaftlich „Vermieterin“ genannt.

Die vertraglichen Leistungen der Vermieterin werden aufgrund der vorliegenden gültigen Angebote, Beschreibungen und Preisangaben, der für den Reisezeitraum gültigen Preislisten und der Platzordnung, in der jeweils gültigen Fassung, erbracht.

§ 2 Abschluss des Vertrages

Mit der Buchung des Gastes bietet dieser der Vermieterin den Abschluss eines Miet-/Beherbergungsvertrages verbindlich an. Das kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich geschehen. Für die Vermieterin wird der Vertrag erst dann verbindlich, wenn sie ihn in Textform bestätigt hat.

Telefonische Auskünfte, Nebenabreden und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, sind unverbindlich und nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie von der Vermieterin in vorbezeichneter Form bestätigt werden.

Vertragspartner für die Vermietung von Stand- und Bootsliegeplätzen ist die jeweilige Vermieterin und der Mieter. Hat ein Dritter für den anreisenden Gast reserviert, haftet er der Vermieterin gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.

Reservierungen sind ab einem Aufenthalt von 2 Nächten möglich. Altersangaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Anreise. Ein Vertragsabschluss ist erst ab Volljährigkeit (18 Jahre) möglich. Platzwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Vermieterin behält sich jedoch das Recht vor, Plätze zuzuweisen.

Bei Anmietung von Wochenendhäusern oder Mieteinheiten sind die Bedingungen und Preise der jeweiligen Vermieter gültig.

§ 3 Vorauszahlungen

Die in der Reservierungs-/Buchungsbestätigung angegebene Zahlung ist bei Banküberweisungen innerhalb von 10 Tagen fällig. Die Zahlung muss bis zum angegebenen Termin unter Angabe des Vor- und Zunamens des Mieters und der Reservierungsnummer auf das angegebene Konto eingegangen sein. Es gelten folgende Bedingungen:

  • Bis EUR 250,00 Rechnungssumme: Zahlung der vollen Summe innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung
  • Ab EUR 250,00 Rechnungssumme: 50% Anzahlung innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung, Rest 14 Tage vor Anreise

Erst mit dem fristgerechten Eingang des Zahlungsbetrags hat der Mieter Anspruch auf das reservierte Objekt.

Bei Zahlungsverzug des Mieters kann die Vermieterin auch ohne schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Es wird dann analog des § 5 Rücktritt abgerechnet und die Mietsumme zur Zahlung fällig. Reist der Mieter, mit oder ohne vorheriger Zahlung, ohne Mitteilung nicht an, wird automatisch die volle Mietsumme fällig.

§ 4 An- und Abreise

Anreise: Die in der Reservierungsbestätigung angegebenen An- und Abreisetermine sind verbindlich. Eine frühere Anreise ist vorab zu erfragen und kostet einen halben Übernachtungssatz (laut Reservierung) zusätzlich. Pro Platz ist 1 PKW erlaubt. Weitere PKWs können kostenpflichtig auf unserem Besucherparkplatz parken, sofern Platz vorhanden ist. Bei der Anreise ist ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass erforderlich.

Abreise: Die gemieteten Plätze müssen bis 11.00 Uhr verlassen werden und die Schrankenausfahrt erfolgt sein. Eine spätere Abreise ist vorab mit der Rezeption zu klären. Der gemietete Standplatz oder die Mieteinheit muss in einem sauberen und ordentlichen Zustand hinterlassen werden. Erfolgt dies nicht, werden zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung gestellt.

§ 5 Rücktritt

Grundsätzlich kann jeder Gast von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der Rücktritt muss schriftlich per Mail an die jeweilige E-Mail-Adresse der Buchung oder per Post erklärt werden. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Vermieterin.

Im Falle eines Rücktritts gelten nach erfolgter Buchungsbestätigung die folgenden Rücktrittsbedingungen:

  • Bis 60 Tage vor Anreise: Anzahlung abzgl. EUR 15,00 zurück
  • 60–30 Tage vor Anreise: 50% Anzahlung wird einbehalten
  • 30–14 Tage vor Anreise: 100% der Anzahlung wird einbehalten
  • Ab 14 Tage (oder weniger) vor Anreise bzw. bei „Nicht Erscheinen“: Der gesamte Rechnungsbetrag ist fällig

Die Buchung ist verbindlich und nicht übertragbar auf andere Personen. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist keine Erstattung möglich.

Kann der Vermieter den Platz oder das Mietobjekt infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt, welche die Durchführung des Vertrages erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, nicht zur Verfügung stellen, so kann er den Vertrag kündigen. Ansprüche des Gastes bestehen nicht. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit des Platzes bzw. Objektes zu informieren.

§ 6 Haftpflichtversicherung

Sämtliche Fahrzeuge, die auf dem Campingplatz auf- oder abgestellt werden, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Für Fahrzeuge, die nicht im Straßenverkehr zugelassen sind, muss dieser Nachweis gesondert erbracht werden (Versicherungsnachweis).

§ 7 Haftung

Jeder Gast verpflichtet sich, das Inventar, das Mietobjekt, die Stellfläche sowie das gesamte Gelände pfleglich zu behandeln. Für Beschädigungen des vermieteten Standplatzes sowie der Anlagen und Einrichtungen des Campingplatzes/Freizeitgeländes ist der Gast ersatzpflichtig, soweit sie von ihm, den zu seinem Haushalt gehörenden Personen, Gruppenmitgliedern, seinen Besuchern, Lieferanten usw. verursacht worden sind.

Leistet der Gast Schadenersatz, so ist die Vermieterin verpflichtet, dem Gast seine etwaigen Ansprüche gegen den Verursacher des Schadens abzutreten.

Die Vermieterin haftet nicht für Schäden, die Dritte oder andere Campingplatznutzer bewirken. Der Haftungsausschluss gilt auch für Einwirkungen durch Wettereinflüsse, Sturm, Hagel, Überschwemmungen etc. und durch deren Folgen, sowie durch wildlebende Tiere. Dadurch bedingte Einschränkungen in der Nutzung der Freizeitanlage berechtigen den Gast nicht zur Mietminderung.

Das Betreten und die Nutzung des Freizeitgeländes, des Badesees oder des Bootshafens erfolgen auf eigene Gefahr.

§ 8 Platzordnung

Für alle Aufenthalte ist die hinterlegte Platzordnung in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten und dieser Folge zu leisten. Diese ist Bestandteil des Mietvertrages und der AGB. Die Platzordnung ist auf unserer Homepage (www.ueberland-camping.de) einsehbar, zusätzlich ist sie in der Rezeption ausgehängt und kann auf Wunsch ausgehändigt werden.

Wer gegen diese und insbesondere, trotz Ermahnung, gegen die Ruhezeiten verstößt, wird umgehend vom Platz verwiesen. Ein Anspruch auf anteilige Erstattung der Aufenthaltskosten besteht nicht.

§ 9 Kinder und Jugendliche

Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist ein Aufenthalt auf dem Campingplatz nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet. Ältere Freunde und Geschwister werden von der Vermieterin nicht als solche anerkannt.

§ 10 Steuerliche Änderungen

Alle angegebenen Preise enthalten die zum Zeitpunkt der Rechnungslegung jeweils geltende Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer. Bei einer Änderung des maßgeblichen Umsatzsteuersatzes / Mehrwertsteuersatzes und falls die Leistung noch nicht erbracht worden ist, macht die Vermieterin Gebrauch von ihrem Ausgleichsanspruch in Höhe der umsatzsteuerlichen / mehrwertsteuerlichen Mehrbelastung, die sich durch Gesetzesänderung ergibt, auch wenn der Vertrag bereits länger als vier Monate vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung geschlossen ist.

§ 11 Datenschutz

Mit der verbindlichen Buchung und dem Betreten des Campingplatzes erklärt sich der Gast damit einverstanden, dass seine im Rahmen der Kundenbetreuung erfassten personenbezogenen Daten in der EDV der Vermieterin gespeichert und verarbeitet werden.

Die Vermieterin ist berechtigt, fotografische Aufnahmen, insbesondere Luftaufnahmen zu Marketingzwecken zu erstellen. Sofern hier Personen oder Eigentum des Gastes zu erkennen sind, die hierbei nicht im Vordergrund stehen, verpflichtet sich der Gast, der Verwendung der Aufnahmen zuzustimmen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam und/oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam und/oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen und/oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und/oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. und/oder undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Irrtumsvorbehalt: Die Vermieterin behält sich vor, Irrtümer wie z. B. Druck- und Rechenfehler zu berichtigen.

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewählte männliche Form bezieht sich immer zugleich auf weibliche, männliche und diverse Personen. Auf eine Mehrfachbezeichnung wird in der Regel zugunsten einer besseren Lesbarkeit verzichtet.

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